Sparen bei den Umzugskosten - Steuer macht's möglich

Sparen bei den Umzugskosten - Steuer macht's möglich

Umzugskosten und Steuern: Ein Überblick

Wussten Sie, dass Sie einen Teil der Umzugskosten von der Steuer absetzen können?

Egal, ob Ihr Umzug beruflich oder privat motiviert ist, die Steuer bietet bei Umzugskosten einige Möglichkeiten, Ihr Portemonnaie zu entlasten. Und es gibt fast immer Sparpotential.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Hauptgründen für einen Umzug: dem beruflichen und dem privaten. Je nachdem, welcher Grund bei Ihnen vorliegt, können Sie unterschiedliche Kosten geltend machen. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Umzugskosten steuerlich optimal nutzen und so bares Geld sparen.

Beruflich bedingter Umzug? So setzen Sie Umzugskosten als Werbungskosten ab

Ein Umzug aus beruflichen Gründen kann steuerlich besonders vorteilhaft sein. Denn: Die Kosten, die Ihnen durch den Wohnortwechsel entstehen, können Sie in vielen Fällen als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so Ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Doch wann genau gilt ein Umzug als beruflich veranlasst?

Wann ist ein Umzug beruflich bedingt?

Das Finanzamt akzeptiert einen Umzug als beruflich bedingt, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Ihr allererster Job: Sie treten Ihre erste Stelle nach der Ausbildung oder dem Studium an und müssen dafür umziehen.
  • Arbeitgeberwechsel: Sie wechseln den Job und der neue Arbeitsplatz ist so weit von Ihrem bisherigen Wohnort entfernt, dass ein Umzug notwendig wird.
  • Versetzung: Ihr Arbeitgeber versetzt Sie an einen anderen Standort.
  • Erhebliche Verkürzung des Arbeitsweges: Durch den Umzug verkürzt sich Ihre tägliche Fahrzeit zur Arbeit erheblich. Als Faustregel gilt eine Zeitersparnis von mindestens einer Stunde pro Tag (Hin- und Rückfahrt zusammen).
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen: In seltenen Fällen kann auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen einen beruflichen Umzug begründen. Ein Beispiel wäre, wenn ein Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes bei sehr langen und unregelmäßigen Arbeitszeiten die Work-Life-Balance deutlich verbessert.
  • Rückkehr aus dem Ausland: Sie kehren aus dem Ausland zurück, um in Deutschland eine Stelle anzutreten.

Diese Umzugskosten können Sie als Werbungskosten absetzen

Wenn Ihr Umzug als beruflich bedingt anerkannt wird, können Sie eine Vielzahl von Kosten absetzen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege (Rechnungen, Quittungen, Verträge) sorgfältig aufbewahren! Folgende Kosten sind typischerweise absetzbar:

  • Transportkosten: Dazu gehören die Kosten für ein Umzugsunternehmen, einen Miettransporter (inkl. Spritkosten), Verpackungsmaterial (Kartons, Klebeband, Luftpolsterfolie) und eine Transportversicherung.
  • Reisekosten: Absetzbar sind Fahrtkosten für die Wohnungssuche (pro gefahrenem Kilometer mit der Kilometerpauschale), Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen (für maximal drei Monate). Auch die Reisekosten am Umzugstag selbst können geltend gemacht werden.
  • Doppelte Mietzahlungen: Wenn Sie Ihre alte Wohnung nicht sofort kündigen können und für eine Übergangszeit Miete für die alte und die neue Wohnung zahlen müssen, können Sie diese doppelten Mietzahlungen für maximal sechs Monate absetzen.
  • Maklergebühren: Achtung: Absetzbar sind nur die Maklergebühren für die Suche einer Mietwohnung. Die Kosten für einen Makler beim Kauf einer Immobilie sind nicht absetzbar.
  • Nachsendeauftrag & Ummeldungen: Die Kosten für den Nachsendeauftrag bei der Post und die Gebühren für die Ummeldung von Kfz und Personalausweis können Sie ebenfalls absetzen.
  • Reparatur von Transportschäden: Wenn beim Umzug etwas beschädigt wird, können Sie die Reparaturkosten absetzen (sofern keine Versicherung zahlt).
  • Nachhilfeunterricht für Kinder: Unter Umständen können Sie Kosten für zusätzlichen Unterricht für Ihre Kinder absetzen, wenn dieser aufgrund des umzugsbedingten Schulwechsels notwendig wird (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der regelmäßig angepasst wird – informieren Sie sich über den aktuellen Wert).
  • Umzugskostenpauschale: Für alle sonstigen Umzugskosten, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen (z.B. Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Trinkgelder für die Umzugshelfer, neue Vorhänge), können Sie eine Umzugskostenpauschale geltend machen.

Kann man Umzugskosten von der Steuer absetzen auch ohne akribische Belegsammlung? Ja, dank dieser Pauschale!

Diese Pauschale erspart Ihnen das Sammeln vieler Einzelbelege. Die Höhe der Pauschale hängt von Ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, mit Kindern) und dem Datum des Umzugs ab.

Nicht Abzugsfähig sind in der Regel Kosten, für die Neuanschaffung von Möbeln, und Renovierungskosten in der neuen Wohnung, sofern es keine Schönheitsreparaturen aufgrund von Mietvertragsklauseln gibt.

Private Umzugskosten von der Steuer absetzen: So geht's mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Auch wenn Ihr Umzug rein private Gründe hat – beispielsweise, weil Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, eine größere Wohnung benötigen oder einfach in eine schönere Gegend ziehen möchten – können Sie einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Zwar nicht als Werbungskosten, dafür aber als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Leistungen, die üblicherweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden, aber an externe Dienstleister vergeben werden. Dazu gehören beispielsweise Grundreinigung, Gartenpflege – und eben auch Umzüge, die von einem professionellen Umzugsunternehmen durchgeführt werden.

Welche Kosten sind bei einem privaten Umzug absetzbar?

Der entscheidende Punkt ist: Sie können nicht die kompletten Kosten für das Umzugsunternehmen absetzen, sondern nur die reinen Arbeitskosten. Materialkosten (z.B. für Umzugskartons, Verpackungsmaterial) oder die Kosten für die Neuanschaffung von Möbeln sind nicht abzugsfähig.

  • Umzugsunternehmen: Entscheidend ist, dass Sie eine Rechnung erhalten, in der die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind. Nur diesen Betrag können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben.
  • Babysitter/Haushaltshilfe: Wenn Sie am Umzugstag einen Babysitter oder eine Haushaltshilfe beschäftigen, um sich voll und ganz auf den Umzug konzentrieren zu können, können Sie auch diese Kosten absetzen (ebenfalls nur die Arbeitskosten).
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung: Müssen Sie aufgrund Ihres Mietvertrages in der alten Wohnung Schönheitsreparaturen (z.B. Streichen, Tapezieren) durchführen? Dann können Sie die Kosten für Handwerkerleistungen (auch hier: nur die Arbeitskosten, nicht das Material!) ebenfalls steuerlich geltend machen.

Wichtig: Arbeitskosten und Materialkosten klar trennen!

Fordern Sie von Ihrem Umzugsunternehmen und allen Handwerkern unbedingt eine detaillierte Rechnung an, in der Arbeitslohn und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Das Finanzamt akzeptiert nur Rechnungen, aus denen diese Trennung klar hervorgeht. Und ganz wichtig: Zahlen Sie die Rechnung immer per Überweisung! Barzahlungen werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt.

Höchstbeträge für die Steuerermäßigung

Das Finanzamt berücksichtigt 20 % Ihrer Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, maximal aber 4.000 Euro pro Jahr.

Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise 10.000 Euro reine Arbeitskosten für ein Umzugsunternehmen bezahlt haben, können Sie 2.000 Euro davon in Ihrer Steuererklärung angeben, was Ihre Steuerlast spürbar senken kann.

Handwerkerleistungen

Zusätzlich zu haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es die Möglichkeit Handwerkerkosten abzusetzen. Dazu zählen alle Leistungen, die im Haushalt erbracht werden, zum Beispiel Renovierungen oder Reparaturen.

Auch hier gilt: 20% der Kosten, maximal aber 1.200€ pro Jahr abzugsfähig.

Umzugskosten mit der Steuer-Pauschale senken (ohne Beleg-Chaos)

Das Sammeln von Belegen ist nicht jedermanns Sache. Und gerade bei einem Umzug, wo ohnehin viel zu tun ist, kann die akribische Dokumentation aller Kosten schnell zur Belastung werden. Zum Glück gibt es in vielen Fällen eine einfache Alternative: die Umzugskostenpauschale.

Was ist die Umzugskostenpauschale?

Die Umzugskostenpauschale ist ein Pauschalbetrag, den Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, ohne einzelne Kosten nachweisen zu müssen. Das Finanzamt akzeptiert diesen Betrag pauschal für sonstige Umzugskosten.

Wichtig: Es gibt unterschiedliche Pauschalen – eine für beruflich bedingte Umzüge (siehe Abschnitt 2) und eine für sonstige Umzugskosten, die hier relevant ist.

Wer kann die Pauschale für sonstige Umzugskosten nutzen?

Diese Pauschale ist vor allem für diejenigen interessant, die aus privaten Gründen umziehen und daher keine Werbungskosten (wie z.B. die Kosten für das Umzugsunternehmen) geltend machen können. Aber auch wenn Sie beruflich bedingt umziehen, kann die Pauschale relevant sein: nämlich dann, wenn Ihre tatsächlichen sonstigen Umzugskosten (also nicht die Kosten für Spedition, doppelte Miete usw., sondern z.B. für Renovierung der alten Wohnung, Ummeldung, etc.) die Pauschale übersteigen würden. In dem Fall lohnt es sich, die tatsächlichen Kosten nachzuweisen.

Wie hoch ist die Pauschale für sonstige Umzugskosten?

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach Ihrem Familienstand und wird regelmäßig angepasst. Die aktuellen Beträge können Sie beim Bundesministerium der Finanzen nachlesen.

Es gibt unterschiedliche Beträge für:

  • Verheiratete und eingetragene Lebenspartner.
  • Alleinstehende.

Zusätzlich gibt es Erhöhungsbeträge für jede weitere Person, die mit umzieht (z.B. Kinder, pflegebedürftige Angehörige).

Beachten Sie: Diese Pauschale deckt nicht die Kosten für das Umzugsunternehmen ab! Diese Kosten können Sie (wie in Abschnitt 3 erklärt) zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

Kann ich private Umzugskosten von der Steuer absetzen, auch ohne Belege?

Sie können die Kosten für einen Umzug auch ohne Belege von der Steuer absetzen. Das gilt in folgenden Fällen, gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG):

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Sie können 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten eines Umzugsunternehmens (maximal 4.000 Euro pro Jahr) ohne detaillierte Einzelbelege absetzen, solange Sie eine ordnungsgemäße Rechnung haben, die diese Kosten ausweist, und die Zahlung per Überweisung erfolgte.
  • Handwerkerleistungen: Für Renovierungsarbeiten in der alten oder neuen Wohnung können Sie 20 % der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro pro Jahr) absetzen, auch hier ohne detaillierte Einzelbelege für das Material, aber mit einer Rechnung, die die Lohnkosten separat ausweist und einer unbaren Zahlung.
  • Umzug aus gesundheitlichen Gründen: Wenn der Umzug aus zwingenden gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, allerdings in der Regel nur den Teil, der die zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Hier ist ein ärztliches Attest als Nachweis erforderlich.

Umzugskosten in der Steuererklärung: So machen Sie Ihre Kosten geltend

Nachdem Sie nun wissen, welche Umzugskosten Sie absetzen können, stellt sich die Frage: Wo tragen Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung ein? Das hängt davon ab, ob Sie die Kosten als Werbungskosten (bei beruflich bedingtem Umzug) oder als haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen (bei privatem Umzug) geltend machen.

Umzugskosten als Werbungskosten (Anlage N):

Wenn Ihr Umzug beruflich veranlasst war, tragen Sie Ihre Umzugskosten in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Diese Anlage ist für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und die dazugehörigen Werbungskosten vorgesehen. Die relevanten Zeilen für Umzugskosten können sich je nach Jahr und Version des Formulars ändern. Suchen Sie nach Begriffen wie "Umzugskosten", "beruflich veranlasste Umzugskosten" oder "sonstige Werbungskosten". Dort tragen Sie entweder die tatsächlichen Kosten (mit Einzelnachweisen) oder die Umzugskostenpauschale ein.

Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen (Mantelbogen/Hauptvordruck):

Bei einem privaten Umzug tragen Sie die abzugsfähigen Arbeitskosten für das Umzugsunternehmen und ggf. für Handwerker (Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung) im Mantelbogen (auch Hauptvordruck genannt) Ihrer Steuererklärung ein. Auch hier können sich die genauen Zeilennummern ändern. Suchen Sie nach den Begriffen "haushaltsnahe Dienstleistungen" und "Handwerkerleistungen". Tragen Sie dort die jeweiligen Arbeitskosten ein (nicht die Materialkosten!).

Welche Belege benötigt das Finanzamt?

  • Werbungskosten: Wenn Sie die tatsächlichen Kosten geltend machen, benötigt das Finanzamt in der Regel alle Belege, die Ihre Umzugskosten dokumentieren (Rechnungen, Quittungen, Verträge, Kontoauszüge usw.). Wenn Sie die Umzugskostenpauschale nutzen, sind zunächst keine Belege erforderlich. Allerdings sollten Sie Belege für den Fall aufbewahren, das die Kosten höher sind, oder das Finanzamt Nachfragen hat.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen: Hier sind die Rechnungen des Umzugsunternehmens bzw. der Handwerker entscheidend, aus denen die Arbeitskosten eindeutig hervorgehen. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie die Rechnung unbar bezahlt haben (z.B. Kontoauszug).

Umzugskosten mit Steuer - Das Thema ist komplex, kann sich aber lohnen. Wenn Sie unsicher sind, welche Kosten Sie wo und wie angeben müssen, holen Sie sich professionelle Hilfe. Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann Ihnen dabei helfen, Ihre Umzugskosten optimal geltend zu machen und so Ihre Steuerlast zu minimieren.

Umzugskosten und Steuer: Sonderfälle und zusätzliche Aspekte

In den meisten Fällen lassen sich Umzugskosten wie oben beschrieben absetzen. Es gibt jedoch einige Sonderfälle und zusätzliche Aspekte, die Sie beachten sollten:

  • Umzug aus gesundheitlichen Gründen: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen müssen (z.B. aufgrund einer Krankheit oder Behinderung, die das Wohnen in der bisherigen Wohnung unmöglich macht), können Sie die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Hierfür benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Umzugs bestätigt. Die zumutbare Belastung wird individuell berechnet.
  • Umzug wegen Schäden am Haus/Wohnung: Müssen Sie aufgrund von Schäden an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung umziehen (z.B. nach einem Wasserschaden, Brand oder Schimmelbefall), können die Umzugskosten ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein. Auch hier ist es wichtig, Nachweise zu sammeln (z.B. Gutachten, Fotos, Schriftverkehr mit der Versicherung).
  • Umzug ins Ausland: Ein Umzug ins Ausland ist oft komplexer, auch in steuerlicher Hinsicht. Hier gelten besondere Regelungen, abhängig vom Zielland und dem Grund des Umzugs. Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem Steuerberater beraten zu lassen, der sich mit internationalen Steuerfragen auskennt. Unter Umständen müssen Sie in zwei Ländern Steuern zahlen!

Zusätzliche Tipps für maximale Steuerersparnis auf Umzugskosten

  • Dokumentation: Beginnen Sie frühzeitig mit dem Sammeln aller Belege und Nachweise rund um Ihren Umzug. Eine gute Organisation erleichtert die Steuererklärung erheblich. Eine einfache Mappe oder ein Ordner, in dem Sie alles abheften, reicht oft schon aus.
  • Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein: Gerade bei komplexeren Fällen (z.B. Umzug ins Ausland, hohe Umzugskosten) kann sich die Investition in professionelle Hilfe lohnen. Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kennt alle relevanten Regelungen und kann Ihnen helfen, das Optimum herauszuholen.
  • Fristen beachten: Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Frist.

Ein Umzug ist fast immer mit Kosten verbunden – aber das Finanzamt beteiligt sich oft daran! Ob beruflich oder privat, prüfen Sie immer, welche Umzugskosten Sie absetzen können. Mit der richtigen Strategie und guter Dokumentation lässt sich so die Steuerlast spürbar senken. Planen Sie jetzt Ihren Umzug und nutzen Sie Ihre Steuervorteile!

Wichtiger Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel wurden sorgfältig recherchiert, stellen aber keine steuerliche Beratung dar. Die steuerliche Behandlung von Umzugskosten kann je nach individueller Situation variieren. Für eine verbindliche Auskunft und Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

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